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Steuerkanzlei Gesierich

Der BFH ist nicht mehr so streng beim Rechnungstext

Es kommt immer wieder vor, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug streicht, weil die Leistungsbeschreibung nicht ausreichend konkret sei. In einem aktuellen Fall hatte eine Trockenbaufirma lediglich „Trockenbauarbeiten“ abgerechnet – ohne Aufmaß oder Angabe des Bauvorhabens.Günstiges höchstrichterliches Urteil: Auch solch ein
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