Schlagwörter: Gestaltung

Steuerkanzlei Gesierich

Bundesfinanzhof akzeptiert “Goldfinger”-Gestaltung

Es gab einmal eine Steuerspargestaltung, bei der man sich an einer Personengesellschaft beteiligt hat, die Gold gekauft hat (= Betriebsausgaben­abzug) und später wieder verkauft hat (= Betriebseinnahme). In den so genannten Inlandsfällen hat man dadurch immerhin Steuerzahlungen ein oder zwei
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