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Steuerkanzlei Gesierich

Wann das geerbte Haus steuerfrei bleibt

Wer von seinem Ehemann - oder seiner Ehefrau - das bis zum Tod gemeinsam bewohnte Haus erbt, muss für diesen Erwerb keine Erbschaftsteuer zahlen. (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) Allerdings unter dieser Voraussetzung: Man muss nach dem Todesfall
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