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Steuerkanzlei Gesierich

Machen Sie nicht diesen Fehler bei Restaurantschecks

Restaurantschecks lauten (im Jahr 2018) üblicherweise auf 6,33 Euro. Dieser Betrag setzt sich so zusammen: Sachbezugswert für eine Mahlzeit 3,23 Euro, sowie steuerfreier Zuschlag in Höhe von (über die Jahre unverändert) 3,10 Euro: macht in Summe 6,33 Euro. Achtung: Die
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