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Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Ihr Lieferwagen mal für einen Umzug benutzt wird

Normalerweise gilt: Für Lieferwagen, Kastenwägen und Autos mit verblechten hinteren Seitenfenstern müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern. Das oberste Steuergericht sagt: „Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern
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Zahlen Sie nicht freiwillig die Pauschalsteuer für Geschenke

Auf betrieblich veranlasste Geschenke können Sie eine 30-prozentige Pauschalsteuer abführen, um die Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden. Allerdings wurde die Vorschrift mittlerweile durch diverse Gerichtsurteile so stark entschärft, dass diese Steuerpflicht nur noch im Ausnahmefall greift. Deshalb: Zahlen Sie diese
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Wie lange müssen Sie Lieferscheine eigentlich aufheben?

Lieferscheine müssen Sie sechs Jahre lang aufbewahren. Wenn sie Buchungsbeleg sind, jedoch zehn Jahre. Wann gilt nun die Sechs-Jahresfrist und wann die Zehn-Jahresfrist? Sechs Jahre: Auf dem Lieferschein steht: „1.000 Rollen Tesafilm 100 m lang“ und auf der Rechnung steht
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Verbilligte Wohnungsvermietung: Miete jedes Jahr prüfen!

Wenn man bei der Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangt, kann man die Kosten (Zinsen, Abschreibung, usw.) trotzdem in voller Höhe zu 100 Prozent gegenrechnen (§ 21 Abs. 2 EStG). Fällt man unter die 66 Prozent, werden die
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