Schlagwörter: Steuerberater

Steuerkanzlei Gesierich

Kurzfristige Beschäftigung geht neben einem Minijob

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Es wird aber nicht zusammengerechnet: ein Minijob mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Beispiel: Sie betreiben ein Ausflugslokal und es bewirbt sich ein Student, der schon in einem Computerladen einen 450-Euro-Job hat. Bei Ihnen übt er eine kurzfristige
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Warum zu viel Rechnungstext besser ist als zu wenig

Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie „Fliesenarbeiten 2.000 Euro“ oder „Gerüst aufgestellt 8.000 Euro“. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und
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Steuerfreie Brillen für Ihre Mitarbeiter

Sie können, falls ein Augenarzt oder Arbeitsmediziner Ihrem Arbeitnehmer bescheinigt, dass er für die Arbeit am Bildschirm eine spezielle Brille braucht, die angemessenen Kosten dafür lohnsteuerfrei übernehmen und als Betriebsausgabe absetzen. Luxusbrillen sind aber nicht abgedeckt. Die Vorschrift lautet: „Nicht
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Wenn Sie einen gewerblichen Mieter haben

Wenn Sie an einen Unternehmer mehrwertsteuerpflichtig vermieten, haben Sie den Vorsteuerabzug aus den Baukosten, Instandhaltungen und Betriebskosten. Die Option zur Umsatzsteuer ist allerdings nur möglich, falls der Mieter selbst umsatzsteuerpflichtig ist. Tipp: Sie sollten sich daher vom Mieter ausdrücklich bestätigen
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