Schlagwörter: Steuerberater
Steuerkanzlei Gesierich
Handwerker sind bisweilen mit dem Rechnungsschreiben schnell, manchmal eher nicht. Wenn Sie Aufträge erteilt haben, die sich über den Jahreswechsel hinziehen, und Ihnen die Firma als vertrauenswürdig bekannt ist, dann bitten Sie um eine Zwischenrechnung – noch vor dem Jahresende
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Verluste können Sie nur dann mit anderen Einkünften verrechnen, wenn Sie überhaupt die Chance haben, jemals in die schwarzen Zahlen zu kommen. Ab einem Umbau gelten neue Regeln: Baut man grundlegend um und stellt das Konzept um, beginnt ein neuer
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Frau Meier und Herr Huber waren ein Paar und wohnten zusammen in einer Wohnung, die Frau Meier alleine gehörte. Herr Huber zahlte ihr monatlich 350 Euro „Miete“. Frau Meier errechnete daraus einen Vermietungsverlust, den sie in ihrer Steuererklärung geltend machen
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Falls Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen Sie ab 2020 jedem Kunden einen Beleg (= Kassenzettel) mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten (§ 146 a Abs. 2 AO, BMF, 17.06.19):
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