Schlagwörter: Steuerberater

Steuerkanzlei Gesierich

Geschäftsbeteiligung: So zahlen Sie 25 statt 45 Prozent Steuern

Angenommen, ein Geschäftspartner bietet Ihnen an, sich an einem Geschäft zu beteiligen. Sie vereinbaren, dass Sie ihm Geld leihen und wenn das Geschäft mit Gewinn abgeschlossen ist, schicken Sie ihm eine Rechnung. Dann zahlen Sie darauf normalerweise den Spitzensteuersatz. Sie
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Wenn der Dienstwagen des Mitarbeiters in die Garage soll

Garagenkosten mindern den Nutzungswert eines Firmewagens nicht. Das wurde nun in einem aktuellen Fall entschieden, der so lag: Ein Arbeitnehmer bekam einen Dienstwagen. Der Arbeitgeber schrieb ihm einen Brief: „Ich wünsche, dass das Auto nachts in einer abschließbaren Garage abgestellt
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Umgehung der Grunderwerbsteuer soll schwieriger werden

Wenn Sie 95 Prozent einer Gesellschaft mit Immobilien kaufen, fällt Grund­erwerbsteuer auf die Immobilien an. Was tut man also, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden? Man kauft erst einmal nur 94 Prozent dieser Gesellschaft und erst nach fünf Jahren den Rest.
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Parteispenden: Wie viel können Sie absetzen?

Wie kann man eigentlich Parteispenden steuerlich geltend machen? Grundsätzlich gilt: Bis zu 1.650 Euro (3.300 Euro bei Verheirateten) mindert die Spende zu 50 Prozent die Einkommensteuerschuld. Wenn Sie mehr spenden, können Sie den übersteigenden Teil bis maximal ebenfalls 1.650 Euro
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