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Steuerkanzlei Gesierich
Beachten Sie diese drei Punkte, wenn Sie Betriebsausgaben mit Kreditkarte bezahlen: Bezahlen Sie Trinkgeld mit Karte: Trinkgelder bei Bewirtungen kann man auch absetzen – freilich ohne Vorsteuerabzug. Wenn Sie das Trinkgeld ebenfalls mit Karte bezahlen, entgehen Sie der Notwendigkeit, sich
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Früher galt einmal, dass Betriebsausflüge mit Hotelübernachtung „unüblich“ sind und damit in voller Höhe lohnsteuerpflichtig. Das ist vorbei. In den Verwaltungsrichtlinien heißt es nun: „Auf die Dauer der einzelnen Veranstaltung kommt es nicht an.“ (R 19.5 Abs. 3 Satz 2
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Eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, muss viele Pflichtangaben enthalten. Eine davon ist der „Zeitpunkt der Leistung“ (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG). Bekannt ist, dass die Angabe des Leistungsmonats (z. B. „Juli 2018“) ausreicht, ebenso
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Sie haben eine GmbH & Co. KG und wollen dieser ein Grundstück überlassen? Dann wird ihre Immobilie zu so genanntem Sonderbetriebsvermögen und sie sollten einige steuerliche Fallstricke beachten, insbesondere was die Umsatzsteuer und die Planung der Unternehmensnachfolge angeht. [embed width="560"
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