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Steuerkanzlei Gesierich

Vernichten Sie Belege für Anlagevermögen nicht zu früh

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt eigentlich zehn Jahre. Falls Sie jedoch langlebiges Anlagevermögen haben, das länger abgeschrieben wird als zehn Jahre, müssen Sie die Belege noch länger aufbewahren. Betroffen könnten vor allem Gebäude und lange nutzbare Maschinen sein. Woraus ergibt
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Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter, der Benzin selber bezahlt

Muss ein Mitarbeiter das Benzin für seinen Dienstwagen selber zahlen, so war das früher steuerlich irrelevant. Doch ein neues Urteil sagt: So etwas mindert den geldwerten Vorteil (BFH, 30.11.16, VI R 49/14, DStR 17, 374). Die Finanzverwaltung akzeptiert das Urteil
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Wenn Sie ein geschäftliches Auto übers Internet mieten

Mietwagenportale werden von manchen nicht nur genutzt, um ein Urlaubsauto zu buchen, sondern auch, um einen geschäftlichen Mietwagen auszuleihen. Dort läuft die Buchung dann bisweilen über zwei oder drei Zwischenvermittler, die teilweise im Ausland sitzen. Dabei wird manchmal übersehen, dass
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Eine Unfallversicherung ist in aller Regel überflüssig

Viele glauben „Ich brauche eine Unfallversicherung, damit ich versichert bin, wenn ich einen Unfall habe“. Das ist jedoch Unfug: Denn wenn man sich bei einem Unfall verletzt, zahlt die Krankenkasse die Behandlung - bzw. bei einem beruflichen Unfall die Berufsgenossenschaft.
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