Schlagwörter: Steuerberater
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Ehepaar betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem man Wärme und Strom erzeugen kann. Die Wärme entnahmen sie selbst für ihr Privathaus und setzten dafür 600 bis 900 Euro im Jahr als gewinnerhöhenden Betrag an. Das Finanzamt meinte: „Viel zu wenig!“.
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Ein selbst genutztes Haus kann man ohne Beachten der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Viele Experten waren der Meinung, dass das auch für selbstgenutzte Ferienhäuser oder Zweitwohnungen gilt. Aber: Ein aktuelles Urteil stellt das infrage und will einen Verkaufsgewinn bei Ferienwohnungen
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Erbt ein Ehepartner das selbstgenutzte Einfamilienhaus, ist das erbschaftsteuerfrei, aber nur, wenn er dann zehn Jahre dort wohnen bleibt. Eine Ausnahme (Auszug steuerunschädlich vor Ablauf von zehn Jahren) wird nur für zwingende Gründe gewährt (z. B. Pflegeheim, Tod). Wirtschaftliche Notlage,
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Verkäufer von Finanzdienstleistungen empfehlen Ihnen häufig nicht die besten Produkte, sondern lieber diejenigen, mit denen sich viel Geld verdienen lässt. Zwei Produkte, die jeder haben sollte, werden meist niemals empfohlen, weil diese mit minimalen Kosten verbunden sind und man daher
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