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Steuerkanzlei Gesierich

Die drei häufigsten Pannen bei Bewirtungsrechnungen

Vermeiden Sie diese drei häufigsten Fehler im Zusammenhang mit Bewirtungsbelegen: Die Rechnungen ist an jemand anderen adressiert (z. B. einen leitenden Mitarbeiter): „Die auf einen anderen Steuerpflichtigen ausgestellte Rechnung genügt den Nachweiserfordernissen nicht.“ (BFH, 18.04.12, X R 57/09) Sie vergessen
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Welche Lieferscheine Sie weiter aufheben müssen

Lieferscheine mussten Sie bis 2016 sechs Jahre aufbewahren. Diese Vorgabe ist in dieser generellen Form seit diesem Jahr weggefallen. Lieferscheine können nun sofort vernichtet werden, sobald die Rechnung eingegangen ist oder verschickt wurde. Doch es gibt zwei Ausnahmen: Ausnahme 1:
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Vorsicht bei einem Verzicht auf Zugewinnausgleich

Viele denken beim Thema Zugewinnausgleich an die Ehescheidung. Das muss aber nicht sein. Es ist auch bei einer intakten Ehe möglich, nachträglich einen Ehevertrag zu schließen und zur Gütertrennung überzugehen. Dem „ärmeren“ Ehegatten steht dann ein Ausgleichsanspruch in Höhe des
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Finanzamt muss Verluste bei Photovoltaik anerkennen

Eigentlich erkennt das Finanzamt Verluste nur an, wenn man eine Prognose vorlegen kann, wonach man innerhalb eines absehbaren Zeitraums (i. d. R. 20 Jahre) in die schwarzen Zahlen kommt. Das wird bei Photovoltaikanlage immer schwieriger, seit die Einspeisevergütungen so stark
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