Schlagwörter: Steuern

Steuerkanzlei Gesierich

Trinkgelder absetzen nicht vergessen

Im Restaurant kann sich leicht einmal ein Trinkgeld von fünf oder zehn Euro ergeben. Denken Sie daran: Das Trinkgeld ist genauso abzugsfähig wie die Bewirtungsrechnung selbst. Die meisten Bedienungen und Gasthäuser sind mittlerweile bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu
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Steuern sparen und einfach so einen IAB bilden?

2016 wurde die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (= IAB) stark vereinfacht. Anders als früher muss man ab dem Steuerjahr 2016 die Investitions­absicht nicht mehr glaubhaft machen und auch kein konkretes Investitionsgut benennen. Man gibt einfach einen Wunschbetrag an – maximal 200.000
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Den Ehepartner absichern ohne unnötige Steuer zu zahlen

Ehepartner haben den verständlichen Wunsch, den jeweils anderen für den Erbfall abzusichern. Viele wählen dafür das so genannte „Berliner Testament“, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Das Berliner Testament hat jedoch drei steuerliche Nachteile: Die Kinderfreibeträge nach
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Luxusproblem Privatflugzeug – was kann man absetzen?

Privatflugzeuge werden vom Finanzamt mit Argusaugen betrachtet. Im Beispielsfall hatte ein – offenkundig sehr gut verdienender – GmbH-Geschäftsführer Dienstreisen mit seinem Privatflugzeug absolviert und wollte Kosten anteilig als Werbungskosten absetzen. Er war an der GmbH gar nicht beteiligt. Interessant war,
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