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Steuerkanzlei Gesierich

Teure Falle bei der Beschäftigung von Werkstudenten

Ein Student ist nicht sozialversicherungspflichtig, es fällt nur Rentenversicherung an. Das gilt aber nur, wenn er wirklich studiert, er muss sich also vorrangig um das Studium kümmern. Das wird unterstellt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt. In der
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